Tipps für ein ungetrübtes Grillvergnügen

Der richtige Umgang mit dem Holzkohlegrill

Eine der ältesten Methoden des Menschen, schmackhafte Speisen zuzubereiten, erfreut sich auch heute noch großer Beliebtheit. Ein Freizeitspaß bleibt das Hantieren mit Kohle und Rost aber nur dann, wenn auch an die Sicherheit beim Grillen gedacht wird.

Heutzutage gibt es eine Vielzahl von Grillgeräten, vom Gas- über den Elektro- bis zum Lavasteingrill. Am meisten verbreitet ist jedoch offensichtlich der klassische Holzkohlegrill, welcher bei sachgerechter Handhabung durchaus nicht gefährlich ist. Der Benutzer muss sich aber an Regeln halten, damit Menschen und Sachwerte nicht zu Schaden kommen. Wenn es erst soweit gekommen ist, dass Feuerwehr und Rettungsdienst anrücken müssen, ist aus dem Sommervergnügen mit Sicherheit ein Alptraum geworden.

Das Grillgerät

Rechtzeitig vor dem ersten Einsatz sollte jedes Jahr das Grillgerät überprüft werden. Dabei ist die Standsicherheit des Grills und die Leichtgängigkeit der höhenverstellbaren Grillroste zu testen. Ist dieses nicht gewährleistet, sind verbrannte Finger oder sogar schlimmere Verletzungen durch die heiße Grillkohle vorprogrammiert.

Die Anzündhilfen

Die meisten sicherheitswidrigen Sünden werden beim Anzünden der Grillkohle gemacht. Die Verwendung von Verdünner, Benzin oder Brennspiritus ist im höchsten Maße gefährlich. Da sich diese Flüssigkeiten explosionsartig entzünden, kann es zu äußerst schweren Verbrennungen kommen. Dabei sind nicht nur Personen in unmittelbarer Nähe des Grills gefährdet. Auch im Bereich von über 3 Metern können durch das Umherspritzen der brennenden Flüssigkeit Kleidungsstücke in Brand gesetzt werden. Schwere Verbrennungen sind die Folge.

Für das richtige Anzünden des Grills sind im Handel verschiedene Anzündhilfen erhältlich:

  • Zünder mit Reibkopf, die wie ein Streichholz angerieben werden,
  • Anzündwürfel oder Gelkonzentrate aus gereinigten Paraffinen,
  • Flüssiganzünder, welche die Holzkohle durchtränken und dadurch schnell eine gleichmäßige Glut erzeugen.

In jedem Fall sollte beim Kauf der Anzündhilfen auf die DIN-Kennzeichnung 66538 und das GS-Zeichen geachtet werden.

Der Standort des Grills

Der Grill muss so aufgestellt werden, dass ein Umkippen auch beim Verstellen der Grillroste unmöglich ist. Hierzu muss ein ebener Untergrund vorhanden sein. Des Weiteren dürfen sich in der Nähe des Grills keine brennbaren Stoffe befinden. Es versteht sich von selbst, dass der Grill nicht auf Flächen mit entzündbarem Gras oder ähnlichem aufgestellt werden darf. Auch das Grillen im Waldbereich ist nach der gültigen Waldbrandverordnung strengstens untersagt.
Häufig wird bei der Wahl des Aufstellungsortes für einen Grill der Abstand zu Gebäuden oder auch zu Zelten und anderen baulichen Anlagen nicht beachtet.

Hierzu kann folgende Empfehlung gegeben werden:

  • Ein Tischgrill (Abmessungen bis ca. 40 cm x 40 cm) kann z. B. auf Terrassen verwendet werden. Dabei muss aber ein Abstand von mindestens 3 m zu Gebäuden mit Außenwänden aus nichtbrennbaren Baustoffen, sowie von mindestens 5 m zu Zelten und Holzhäusern, bzw. zu Gebäuden, deren Außenwände aus brennbaren Baustoffen bestehen, eingehalten werden.
  • Bei größeren Grills muss auch der Sicherheitsabstand zu den Gebäuden erhöhen werden. Es sind Abstände von nicht weniger als 5 m zu Gebäuden mit Außenwänden aus nichtbrennbaren Baustoffen und wenigstens 10 m zu Holzhäusern, Gebäuden mit Außenwänden aus brennbaren Baustoffen und zu Zelten einzuhalten.

Die Einhaltung dieser Abstände von Gebäuden ist aber nicht nur aus der Sicht des vorbeugenden Brandschutzes interessant. Ein zu dicht am Haus aufgestellter Grill kann die Wohnung vollständig einräuchern, sodass auch noch Wochen nach dem Grillvergnügen ein unangenehmer Geruch bleibt.

Grundsätzlich

Im Zweifelsfall den Grill immer etwas weiter vom Gebäude und anderen baulichen Anlagen (wie z. B. Holzlagerplätze etc.) entfernt aufstellen.

Ebenfalls ist zu beachten, dass sich an einem im Betrieb befindlichen Grill immer eine erwachsene Aufsichtsperson befindet. Da beim Anzünden des Grills und auch während des Betriebs Stichflammen entstehen können, muss darauf geachtet werden, dass man sich schnell ungehindert vom Grill entfernen kann (freier Fluchtweg).
Auch nach dem Grillen darf der noch heiße Grill nicht unbeachtet in die Ecke gestellt werden. Die noch glimmende Grillkohle kann sich wieder entfachen und angrenzende Gegenstände entzünden.
Ein Grill birgt für Kinder hohe Verletzungsgefahren. Aus diesem Grund sollten Kinder möglichst vom Grill ferngehalten werden.

Die verbrannte Grillkohle

Nach dem Grillen darf die heiße Grillkohle auf keinen Fall in die Mülltonne gekippt werden. Am besten lässt man den Grill mitsamt der glimmenden Kohle bis zum nächsten Tag am Aufstellungsort stehen. Erst dann ist es möglich, die erkaltete Asche gefahrlos in die Hausmülltonne zu kippen. Wenn der Grill unbedingt noch am gleichen Tag abgebaut werden muss, kann die heiße Asche in einen Blecheimer gegeben werden, welcher aber mit einem Deckel aus Metall verschlossen werden soll. Dieser Behälter mit der verbrannten Kohle muss an einem Ort, an dem keine Brandgefahr besteht (also nicht die Garage oder der Carport!).



LANDESVERBAND

landesfeuerwehrverband niedersachsen

Der niedersächsiche Landesfeuerwehrverband  informiert auf seiner Homepage über die Strukturen der Feuerwehren in Niedersachsen.

WAS WAR WO?

Die letzten 50 Einsätze der Ortsfeuerwehren aus Melle auf einer Karte im Überblick – hier.

DIE STADT MELLE

Die Freiwillige Feuerwehr Melle ist in der drittgrößten Flächenstadt im Land Niedersachsen beheimatet. Mehr auf der Homepage der Stadt Melle unter www.melle.info.

© 2000 - 2024 Freiwillige Feuerwehr Melle  |  Impressum  |  Mitmachen