Brandgefahr in Heulagern

Tipps zum Brandschutz von der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Melle

Alljährlich kommt es in der Landwirtschaft durch Heuselbstentzündungen zu oftmals großen Bränden. Gerade bei frisch eingelagertem Heu (z. B. als Heuballen oder als maschinell eingeblasenes Heu) ist die Selbstentzündungsgefahr nicht zu unterschätzen. Biologische Zersetzungsprozesse führen zur Erwärmung im Heustock. Da diese im Heustock entstehende Wärme nicht abgeführt werden kann, folgt in der Regel ein Wärmestau, der die weitere Beschleunigung des Zersetzungsprozesses und damit eine immer schnellere Erwärmung des Heustocks zur Folge hat. Um die hieraus resultierende Gefahr der Heuselbstentzündung zu verringern ist es wichtig, dass vorbeugende Maßnahmen getroffen und die nachfolgenden Hinweise beachtet werden:

  • Das Heu muss beim Einbringen vollständig durchgetrocknet sein. Selbst bei sehr warmen und trockenen Sommertagen sind 2 Tage Trockenzeit deutlich zu wenig. Die Feuchtigkeit ist dann, auch wenn das Heu im ersten Anschein als trocken angesehen wird, immer noch in den Halmknoten der Gräser vorhanden. Die Gefahr, dass es zu einem Heustockbrand bei dem eingelagerten Heu kommt, steigt durch diese Restfeuchte im Heu erheblich an. Auch in einem Heustock, der nachträglich, z. B. durch Regen durchnässt wurde, besteht eine erhöhte Gefahr der Heuselbstentzündung. Das Heu ist deshalb auch hiervor zu schützen.
  • Es müssen regelmäßige Messungen der Temperatur im Heustock erfolgen. Eine oberflächliche Besichtigung des Heustocks oder eine Überprüfung der Temperatur mit der Hand reichen auf keinen Fall aus. Für die Temperaturmessung wird eine sogenannte Heumess-Sonde (Lanzenthermometer) eingesetzt, die möglichst jeder Futterbaubetrieb besitzen sollte. Die Feuerwehr der Stadt Melle verfügt ebenfalls über eine solche Heumess-Sonde. Die Sonde kann bei Bedarf bei der Ortsfeuerwehr Melle-Mitte, Weststraße 12-14 in Melle-Mitte, Telefon 05422/2560, ausgeliehen werden.
  • Bei der Messung mit der Heumess-Sonde muss eine räumliche Rastermessung im Abstand von maximal 2 m im Inneren des Heustocks unter Erfassung der insgesamt eingelagerten Heumenge durchgeführt werden. Dabei ist die Trägheit des Thermometers der Heumess-Sonde zu beachten. Eine Einzelmessung an nur einer Stelle des Heustocks und nur einmalig reicht auf keinen Fall aus.
  • Die erste Messung sollte am ersten Tag nach dem Einfahren, die zweite Messung spätestens drei Tage später erfolgen. Ergeben beide Messungen keinen nennenswerten Temperaturanstieg, d.h. die gemessenen Temperaturen sind in keinem Fall über 30 °C, reichen weitere regelmäßige Messungen im Abstand von je einer Woche über einen Zeitraum von circa 4 Monaten aus. Dabei empfiehlt es sich, eine Auflistung der Messwerte anzufertigen und damit die Ergebnisse jeder Messung zu dokumentieren.
  • Werden im Heustock Temperaturen über 30 °C gemessen, müssen weitere Messungen regelmäßig mindestens alle zwei Tage erfolgen. Wird bei den Messungen ein steiler Temperaturanstieg oder eine Temperatur von mehr als 45 °C im Heu festgestellt, werden kürzere Zeitabstände (mehrmals täglich) zwischen den einzelnen Messungen erforderlich. Dabei ist auf jeden Fall immer an mehreren Stellen im Heustock zu messen (Rastermessung im Abstand von maximal 2 m unter Erfassung der insgesamt eingelagerten Heumenge); die Ergebnisse der Messungen müssen dokumentiert werden.
  • Die Erfahrungen haben bisher gezeigt, dass Temperaturen von bis zu 45 °C im Heustock noch keine unmittelbare Gefahr darstellen. Temperaturen von 45 °C bis 60 °C sind hingegen als bedenklich einzustufen. Bei Temperaturen von mehr als 65 °C besteht akute Brandgefahr; denn die Temperatur im Heustock kann sich nun durch die biologischen Zersetzungsvorgänge in kürzester Zeit erheblich steigern. In diesem Fall ist die Feuerwehr umgehend über den Notruf 112 zu benachrichtigen. Die Feuerwehr entscheidet dann vor Ort über die erforderlichen Maßnahmen.

Schon bei der Einlagerung von Heu und Stroh besteht des Weiteren die Möglichkeit, mögliche Gefährdungen der Umgebung bei Eintritt eines Brandes zu minimieren. Hierzu empfiehlt es sich, die nachfolgenden Sicherheitshinweise hinsichtlich des Einlagerungsortes zu berücksichtigen.

  • Mit Heu bzw. Stroh beladene Wagen möglichst nicht neben Gebäuden abstellen.
  • Unbefugte vom Lagerort fernhalten, da das Heu und Stroh durch Unvorsichtigkeit anderer (Rauchen, Umgang mit Feuer) bzw. durch spielende Kinder einer erhöhten Brandgefahr ausgesetzt sein kann.
  • Folgende Sicherheitsabstände sollten bei der Lagerung von Heu und Stroh im Freien mindestens eingehalten werden:
    • 25 m zu:
      der Energieversorgung dienenden Freileitungen und zu öffentlichen Wegen. Gebäuden mit feuerhemmenden Wänden und entsprechender Bedachung
    • 50 m zu:
      Waldgebieten, Moor- und Heideflächen
      Bahngleisen
      Holz- und Reetdachgebäuden
    • 100 m zu:
      Lagerplätzen, auf denen ähnliche leicht entzündliche Ernteerzeugnisse frei in offenen oder nicht ganz umkleideten Scheunen oder unter Schutzdächern oder im Freien in Mieten, Diemen, Schobern oder in anderer Weise gelagert werden.
    • 300 m zu:
      Schulen und ähnlichen Gebäuden,
      Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden, oberirdisch gelagerten brennbaren Flüssigkeiten

Die Beherzigung der hier genannten Ratschläge empfiehlt sich im eigenen Interesse der Landwirte, die Heu eingelagert haben. Kommt es durch eine Heuselbstentzündung zu einem Feuer, so hat dieses meistens die Zerstörung größerer Sachwerte zur Folge. Einsätze der Feuerwehr in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass dabei in manchen Fällen ganze Existenzen von Landwirten dem Feuer zum Opfer gefallen sind. Wenn es dann einmal zu einem Feuer gekommen ist, kann die Vorlage der regelmäßigen Messprotokolle und eine offensichtlich sachgerechte Lagerung bei der Versicherung ebenfalls als Nachweis dienen, dass der Landwirt sorgfältig mit dem gelagerten Heu bzw. Stroh umgegangen ist und nach den anerkannten Regeln gehandelt hat.



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