Feuerwehrverband Melle e. V.
Geht es darum, die Interessen der Feuerwehrmitglieder zu vertreten, für sie eine soziale Fürsorge zu forcieren, sollten sie durch einen Unfall beeinträchtigt werden, oder sich aktiv für den Brandschutz einzusetzen, wird der Feuerwehrverband Melle e. V. aktiv.
Mitglieder des Feuerwehrverbandes sind die Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner der 16 Orts- und 2 Werkfeuerwehren im Stadtgebiet von Melle. Als ihre Interessenvertretung ist der Feuerwehrverband Melle e.V. in eine große Gemeinschaft eingebunden - er ist Mitglied im Landesfeuerwehrverband Niedersachsen und im Deutschen Feuerwehrverband.
Die Ziele des Verbandes sind in der Satzung verankert. Der Feuerwehrverband Melle e. V.
- fördert das Feuerwehrwesen in der Stadt Melle
- vertritt die Interessen der ansässigen Feuerwehren
- pflegt den Gedanken des freiwilligen Löschwesen
- hält gemeinschaftliche Veranstaltungen ab und stellt (dabei) kameradschaftliche Verbindungen her
- baut die soziale Fürsorge für seine Feuerwehrmitglieder auf dem Gebiet der Unfallverhütung und der Unfallversicherung aus
- wahrt die Interessen in sozialer Hinsicht
- unterstützt Hinterbliebene seiner Mitglieder
- arbeitet eng mit anderen Feuerwehrverbänden sowie mit allen für den Brandschutz verantwortlichen Stellen und Organisationen zusammen
Nach der kommunalen Gebietsreform im Jahr 1972 ist der Feuerwehrverband Melle e.V. aus dem damals noch bestehenden Kreisfeuerwehrverband des Kreises Melle hervorgegangen.
Die Organe des Feuerwehrverbandes Melle e.V. sind die Delegiertenversammlung und der Verbandsvorstand. Die Delegiertenversammlung setzt sich aus den Orts- und Werkbrandmeistern, dem Stadtjugendfeuerwehrwart sowie aus Verbandsdelegierten (je angefangene 25 Mitglieder ein Delegierter) der 16 Meller Ortsfeuerwehren sowie der beiden Werkfeuerwehren (Werkfeuerwehr Westland- Assmann und Werkfeuerwehr Schomäcker) im Gebiet der Stadt Melle zusammen und beschließt über wesentliche Maßnahmen im Feuerwehrverband Melle e. V. Hierzu wird die Delegiertenversammlung in der Regel einmal pro Jahr einberufen.