24.02.2008

Feuerwehrhelme

Aluminium - Textil-Phenol-Kunstharz – glasfaserverstärkter Kunststoff

Zur persönlichen Schutzausrüstung jedes aktiven Feuerwehrmitglieds gehört unter anderem auch der Feuerwehrhelm. Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Feuerwehrhelme sind dabei aktuell in der DIN EN 443 "Feuerwehrhelme" festgelegt.

Auf Grund von entsprechenden Ereignissen, die erstmals im Jahre 2002 im Zusammenhang mit Feuerwehrhelmen aus Textil-Phenol-Kunstharz nach DIN EN 443 in Brandübungscontainern aufgetreten sind, wurde hierzu seitens der Feuerwehr-Unfallkasse (FUK) Niedersachsen im August 2002 ein Info-Blatt "Feuerwehrhelm" herausgegeben. In diesem Infoblatt werden die verschiedenen Feuerwehrhelme aufgeführt, die generell nicht mehr bei der Feuerwehr eingesetzt werden dürfen, nur für bestimmte Einsatzfälle einsetzbar sind oder aber uneingeschränkt für alle Einsatzfälle Verwendungen finden können. Unmittelbar nach Herausgabe dieses Info-Blattes erfolgte eine entsprechende Umsetzung der Richtlinie in den Ortsfeuerwehren der Stadt Melle.

Praktisch sieht es deshalb zum jetzigen Zeitpunkt (Stand Februar 2008) hinsichtlich der Verwendung verschiedener Helmtypen folgendermaßen aus:

Abbildung 1: Feuerwehrhelm mit Lederpolster. Quelle: www.atemschutzunfaelle.de

Feuerwehrhelme mit Lederpolster (Abbildung 1) sind bereits seit Dezember 1968 generell nicht mehr für den Feuerwehreinsatz zulässig.

Abbildung 2: Feuerwehrhelme mit einer Aluminiumschale und festem Kunststoff- einsatz als Innenausstattung

Feuerwehrhelme mit einer Aluminium- schale und festem Kunststoffeinsatz als Innenausstattung (Abbildung 2) nach zurückgezogener DIN 14940 und Feuerwehrhelme mit einer Helm- schale aus Textil-Phenol-Kunstharz nach zurückgezogener DIN 14940 oder aktueller DIN EN 443 in Verbindung mit der zwischenzeitlich zurückgezogenen nieder- sächsischen ‚Technischen Weisung 17’ dürfen bei der unmittelbaren Brand- bekämpfung und in Brandübungs- containern mit erwarteter erhöhter Temperaturbelastung (Innenangriff) vorläufig nicht mehr eingesetzt werden.

Deshalb ist sicherzustellen, dass nicht für den Innenangriff zugelassene Feuerwehrhelme von Atemschutzgeräteträgern nicht mehr getragen werden, da bei Einsatzkräften mit dieser Qualifikation – und auch nur bei diesen – regelmäßig eine Verwendung im Innenangriff zu erwarten ist. Diese Einschränkung auf die Gruppe der Atemschutzgeräteträger ist folgendermaßen zu begründen: Da bei einem Innenangriff regelmäßig von einer starken Verrauchung auszugehen ist, mit der giftige Gasen und Dämpfe einhergehen, dürfen bereits seit Jahren nur noch Einsatzkräfte unter Zuhilfenahme eines umluftunabhängigen Atemschutzgerätes – also entsprechend qualifizierte Atemschutzgeräteträger - im Innenangriff eingesetzt werden.

Für die Tätigkeiten und Funktionen anderer Einsatzkräfte, wie z.B. für einen Maschinisten, der die Geräte am Feuerwehrfahrzeug bedient oder für den Sprechfunker, der z. B. im Einsatzleitwagen (ELW) arbeitet, dürfen die besagten Feuerwehrhelme aber weiterhin eingesetzt werden.

Abbildung 3: Feuerwehrhelme mit einer Aluminiumschale und einer Innenaus- stattung aus Gewebetragbändern.

Feuerwehrhelme mit einer Aluminium- schale und einer Innenausstattung aus Gewebetragbändern (Abbildung 3) nach zurückgezogner DIN 14940 "Feuerwehrhelm", Ausgabe Juli 1985 (zum Teil auch mit 2x7 Lüftungslöchern auf beiden Helmseiten ausgerüstet) können bei der unmittelbaren Brandbekämpfung (Innenangriff) mit erwarteter erhöhter Temperaturbelastung unter der Beachtung ihrer Einsatzgrenzen (höhere Wärmeabstrahlung auf den Kopf des Trägers, elektrische Leitfähigkeit der Helmschale) weiterhin eingesetzt werden.
 

Abbildung 4: Kennzeichnung eines Feuerwehrhelms für einen Atemschutz- geräteträger

Organisatorisch wird folgendermaßen sichergestellt, dass Atemschutzgeräteträger nur mit für den Innenangriff zugelassenen Helmen ausgerüstet werden:

Einsatzkräfte, die im Innenangriff eingesetzt werden, müssen hierzu eine entsprechende Ausbildung als "Atemschutzgeräteträger" und die nach FwDV 7 erforderlichen, jährlichen Übungen absolviert haben. In den Feuerwehren der Stadt Melle werden üblicherweise die Feuerwehrhelme der Atemschutzgeräteträger auf der Frontseite z.B. mit dem Buchstaben A (Atemschutzgeräteträger) gekennzeichnet (Abbildung 4).

Durch diese Kennzeichnung können an einer Einsatzstelle entsprechend qualifizierte Einsatzkräfte schnell erkannt werden. Ebenfalls wird hierdurch sichergestellt, dass Atemschutzgeräteträger nur den für sie erforderlichen und entsprechend für den Innenangriff zugelassenen Feuerwehrhelm tragen. Deshalb ist darauf zu achten, dass diese Kennzeichnung nur auf entsprechend für den Innenangriff zugelassenen Helmen angebracht wird.
 

Abbildung 5: Kunststoff-Feuerwehrhelm der Firma Schuberth

Die seit einigen Jahren im Handel erhältlichen Kunststoff-Feuerwehrhelme, die je nach Material entweder bei der unmittelbaren Brandbekämpfung (und auch in Brandübungscontainern) mit erwarteter erhöhter Temperaturbelastung (Innenangriff) eingesetzt werden dürfen bzw. nicht eingesetzt werden dürfen, erhalten seitens des Herstellers eine entsprechende Kennzeichnung. Als Kennzeichnungsbeispiel für die verschiedenen – auf dem ersten Blick jedoch augenscheinlich identischen - Feuerwehrhelme, siehe Abbildung 5, ist die Kennzeichnung der Firma Schuberth dargestellt, siehe Abbildung 6 und 7.
 

Abbildung 6: Quelle: Firma Schuberth - Kennzeichnung der Feuerwehrhelme, die in Brandübungscontainern und bei der unmittelbaren Brandbekämpfung eingesetzt werden dürfen.
Abbildung 7.1: Quelle: Firma Schuberth


Abbildung 7.1 und 7.2: Kennzeichnung der Feuerwehrhelme, die nicht in Bran-dübungscontainern und bei der unmittelbaren Brandbekämpfung eingesetzt werden dürfen.
Abbildung 7.2: Quelle: www.derfeuerwehrhelm.de

Für weitere Fragen zu diesem Themenbereich steht bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Melle der Stadtsicherheitsbeauftragte Achim Schlörmann als Ansprechpartner zur Verfügung.



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