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Freiwillige Feuerwehr Melle
Team Öffentlichkeitsarbeit
11.05.2017
11.05.2017

Angrillen – mit Sicherheit!

MELLE. Ob Gartenfest, Einweihungsparty oder Familienfeier – passend zum Start in die warme Jahreszeit ist bei vielen Anlässen dieser Art ein Grillvergnügen fester Bestandteil. Damit dies ohne ungewollte Zwischenfälle verläuft, gibt die Freiwillige Feuerwehr Melle wichtige Tipps zum sicheren Umgang mit Holzkohlegrills.


Eine der ältesten Methoden um Speisen zuzubereiten, erfreut sich auch heute noch großer Beliebtheit: Ein Freizeitspaß bleibt das Hantieren mit Kohle und Rost aber nur dann, wenn auch an die Sicherheit beim Grillen gedacht wird.

Die Freiwillige Feuerwehr Melle gibt Tipps für ein sicheres und ungetrübtes Grillvergnügen.
Anzündkamine eignen sich hervorragend für ein sicheres Anzünden von Holzkohle.
Gut durchgeglühte Holzkohle benötigt mitunter Zeit – diese sollte sich beim Grillen immer genommen werden.

Heutzutage gibt es eine Vielzahl von Grillgeräten, vom Gas- über den Elektro- bis zum Lavasteingrill. Am meisten verbreitet ist jedoch offensichtlich der klassische Holzkohlegrill, welcher bei sachgerechter Handhabung durchaus ungefährlich ist.

Der Benutzer muss sich aber an Regeln halten, damit Menschen und Sachwerte nicht zu Schaden kommen. Wenn es erst soweit gekommen ist, dass Feuerwehr und Rettungsdienst anrücken müssen, ist aus dem Sommervergnügen mit Sicherheit ein Alptraum geworden.

Das Grillgerät

Rechtzeitig vor dem ersten Einsatz sollte jedes Jahr das Grillgerät überprüft werden. Dabei ist die Standsicherheit des Grills und die Leichtgängigkeit der höhenverstellbaren Grillroste zu testen. Ist dies nicht gewährleistet, sind verbrannte Finger oder sogar schlimmere Verletzungen durch die heiße Grillkohle vorprogrammiert.

Gasbetriebene Grills sollten regelmäßig auf Dichtigkeit überprüft werden. Mit der Zeit können die Zuleitungen brüchig oder an Knickstellen stark beansprucht werden. Defekte oder alte Leitungen sollten fachgerecht ausgetausch werden.

Die Anzündhilfen

Die meisten sicherheitsgefährdenden Fehler werden beim Anzünden der Grillkohle gemacht. Die Verwendung von Verdünner, Benzin oder Brennspiritus ist im höchsten Maße gefährlich. Da sich diese Flüssigkeiten explosionsartig entzünden, kann es zu äußerst schweren Verbrennungen kommen.

Dabei sind nicht nur Personen in unmittelbarer Nähe des Grills gefährdet. Auch im Bereich von über 3 Metern können durch das Umherspritzen der brennenden Flüssigkeit Kleidungsstücke in Brand gesetzt werden. Schwere Verbrennungen sind die Folge.

Es ist hochgefährlich, brennbare Flüssigkeiten wie Benzin oder Spiritus zu benutzten. Kippt man sie auf heiße Kohle, kann eine Stichflamme zu schweren Verbrennungen führen.

Ludwik Piontek, Ortsfeuerwehr Bakum

Für das richtige Anzünden des Grills sind im Handel verschiedene Anzündhilfen erhältlich:

  • Anzündkamine eignen sich hervorragend für ein sicheres Anzünden von Holzkohle (Der Kamineffekt sorgt für das Durchglühen der Holzkohle – als Anzünder im Bereich unter der gelochten Auflage des Anzündkamins ist Papier völlig ausreichend),
  • Zünder mit Reibkopf, die wie ein Streichholz angerieben werden,
  • Anzündwürfel oder Gelkonzentrate aus gereinigten Paraffinen,
  • Flüssiganzünder, welche die Holzkohle durchtränken und dadurch eine gleichmäßige Glut erzeugen.

In jedem Fall sollte beim Kauf der Anzündhilfen auf das GS-Zeichen geachtet werden.

Wir empfehlen zum Anzünden Grillkamine, die am sichersten sind. Ein Vorteil dabei ist, dass man mit der gleichmäßig durchgezogenen Glut sofort anfangen kann zu grillen.

Daniel Reimann, Ortsfeuerwehr Bakum

Der Standort des Grills

Der Grill muss so aufgestellt werden, dass ein Umkippen auch beim Verstellen der Grillroste unmöglich ist. Hierzu muss ein ebener Untergrund vorhanden sein. Des Weiteren dürfen sich in der Nähe des Grills keine brennbaren Stoffe befinden. Es versteht sich von selbst, dass der Grill nicht auf Flächen mit entzündbarem Gras oder ähnlichem aufgestellt werden darf. Auch das Grillen im Waldbereich ist nach der gültigen Waldbrandverordnung untersagt.

Häufig wird bei der Wahl des Aufstellungsortes für einen Grill der Abstand zu Gebäuden oder auch zu Zelten und anderen baulichen Anlagen nicht beachtet. Hierzu können von der Freiwilligen Feuerwehr Melle folgende Empfehlungen gegeben werden:

  • Ein Tischgrill (Abmessungen bis ca. 40 cm x 40 cm) kann z. B. auf Terrassen verwendet werden. Dabei muss aber ein Abstand von mindestens drei Metern zu Gebäuden mit Außenwänden aus nichtbrennbaren Baustoffen, sowie von mindestens fünf Metern zu Zelten und Holzhäusern, bzw. zu Gebäuden, deren Außenwände aus brennbaren Baustoffen bestehen, eingehalten werden.
  • Bei größeren Grills muss auch der Sicherheitsabstand zu den Gebäuden erhöhen werden. Es sind Abstände von nicht weniger als fünf Meter zu Gebäuden mit Außenwänden aus nichtbrennbaren Baustoffen und wenigstens zehn Meter zu Holzhäusern, Gebäuden mit Außenwänden aus brennbaren Baustoffen und zu Zelten einzuhalten.

Die Einhaltung dieser Abstände von Gebäuden ist aber nicht nur aus der Sicht des vorbeugenden Brandschutzes interessant. Ein zu dicht am Haus aufgestellter Grill kann die Wohnung vollständig einräuchern, sodass auch noch Wochen nach dem Grillvergnügen ein unangenehmer Geruch bleibt.

Grundsätzlich gilt, dass der Grill im Zweifelsfall immer etwas weiter vom Gebäude und anderen baulichen Anlagen (wie z. B. Holzlagerplätze, etc.) entfernt aufgestellt werden sollte.

Stete Wachsamkeit am Grill

Da beim Anzünden des Grills und auch während des Betriebes Stichflammen entstehen können, muss darauf geachtet werden, dass man sich schnell und ungehindert vom Grill entfernen kann – ein freier Fluchtweg muss unbedingt vorhanden sein.

Ebenfalls ist zu beachten, dass sich an einem im Betrieb befindlichen Grill immer eine erwachsene Aufsichtsperson befindet. Während des Grillens sollte stets ein Feuerlöscher oder zumindest ein Eimer Wasser bereitstehen, um bei Gefahr umgehend reagieren zu können.

Auch nach dem Grillen darf der noch heiße Grill nicht unbeachtet in die Ecke gestellt werden: Die noch glimmende Grillkohle kann sich wieder entfachen und angrenzende Gegenstände entzünden.

Ein Grill birgt insbesondere für Kinder hohe Verletzungsgefahren. Aus diesem Grund sollten Kinder möglichst vom Grill ferngehalten werden. Hierfür ist gegebenenfalls eine entsprechende Unterhaltung oder Ablenkung der Jüngsten zu bedenken.

Die verbrannte Grillkohle

Nach dem Grillen darf die heiße Grillkohle auf keinen Fall in die Mülltonne gekippt werden. Erfahrungen zeigen, dass auch am Folgetag vermeintlich erkaltete Kohle noch Brände verursachen kann.

Auch wenn keine Glut mehr zu sehen ist, hat die Kohle noch Restwärme. Am bestens löscht man sie mit einem Eimer Wasser ab.

Tobias Bergsieker, Ortsfeuerwehr Bakum

Die heiße Asche kann am besten in einen Blecheimer, welcher mit einem Deckel aus Metall verschlossen werden sollte,  gegeben und dann mit Wasser abgelöscht werden.

Im Ernstfall den Notruf 112 wählen

Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Schadensfeuer kommen oder sich eine Person verletzten, ist die Regionalleitstelle Osnabrück per Notruf 112 erreichbar. Die 16 Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr Melle sind 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag einsatzbereit. Gerade in ländlichen Gebieten sollten die eintreffenden Hilfskräfte vor Ort eingewiesen werden: Sie sollten die Feuerwehr und den Rettungsdienst an der Straße erwarten und zum Einsatzort lotsen.

Nils Hoyermann


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