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Freiwillige Feuerwehr Melle
Team Öffentlichkeitsarbeit
01.01.2012
01.01.2012

Erste Ausgabe des Feuerwehr-Führerscheins in der Stadt Melle

MELLE. In der Woche zwischen den Feiertagen war es soweit: Für 29 Feuerwehrmitglieder aus den Ortsfeuerwehren der Stadt Melle stand der praktische Teil des Feuerwehr-Führerschein-Lehrgangs einschließlich der praktischen Prüfung an. Durch den Feuerwehr-Führerschein wird die Fahrerlaubnis der Klasse B so erweitert, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 Tonnen geführt werden dürfen.


Nachdem bereits Mitte Dezember der theoretische Teil des Lehrgangs unter der Leitung eines Meller Fahrlehrers in den Räumlichkeiten der Ortsfeuerwehr Altenmelle stattfand, ging es zum Jahresende für alle Absolventen zur praktischen Ausbildung auf die jeweiligen Fahrzeuge (Löschgruppenfahrzeuge oder Tragkraftspritzenfahrzeuge) ihrer Ortsfeuerwehren. Nach einer erfolgreichen Prüfungsfahrt unter Begleitung des Fahrlehrers und dem darauf folgenden Erhalt der von der Stadt Melle ausgestellten Bescheinigung ist es den Absolventen möglich, Einsatzfahrzeuge der Gewichtsklasse bis 7,5 Tonnen im Ausbildungs- und Einsatzdienst zu führen. Für 2012 ist bei der Freiwilligen Feuerwehr Melle ein weiterer Lehrgang zum Feuerwehr-Führerschein terminiert, an dem voraussichtlich rund 30 weitere Feuerwehrmitglieder teilnehmen werden. 

Der Feuerwehr-Führerschein wurde am 14. Juli 2011 in Niedersachsen durch die Einführung einer neuen Verordnung ermöglicht. Durch die Änderung der Führerscheinrichtlinie im Jahre 1999 können Erwerber des PKW-Führerscheins der Klasse B nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht fahren. Dieses führte in den zurückliegenden Jahren mehr und mehr zu Engpässen bei den Maschinisten für Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, da die Feuerwehreinsatzfahrzeuge in der Regel schwerer als 3,5 t sind. Nachdem die niedersächsischen Feuerwehrverbände zusammen mit dem Niedersächsischen Landesfeuerwehrverband und dem Deutschen Feuerwehrverband über mehrere Jahre für eine Ausnahmeregelung geworben haben, wurde diese mit der Verordnung vom 14.7.2011 nun ermöglicht. Damit können nun Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes spezielle Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse erteilen. Die Voraussetzungen hierfür sind: Der Fahrer besitzt mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Er wurde in das Führen von Einsatzfahrzeuge eingewiesen. Seine Befähigung wurde in einer praktischen Prüfung nachgewiesen. Die Einweisung und Prüfung können die oben genannten Organisationen, so wie beispielsweise die Feuerwehr Melle in einem hierfür organisierten Lehrgang, selbst durchführen.

Nils Hoyermann und Ludger Flohre


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