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Freiwillige Feuerwehr Melle
Team Öffentlichkeitsarbeit
13.08.2018
13.08.2018

Feuerwehrmitglieder wahren dienstliche Verschwiegenheit

MELLE. Bei einem Passanten, der sich gegenüber einer Fernsehagentur zu einem Flugzeugabsturz in Melle-Gerden geäußert hat, handelt es sich um kein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Melle. Einsatzkräfte der Feuerwehr unterliegen in Niedersachsen einer Verschwiegenheitspflicht.


Diese Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt sich laut Niedersächsischem Brandschutzgesetz in seiner Fassung vom 25. Mai 2018 auf Angelegenheiten, die den Feuerwehrmitgliedern bei oder bei Gelegenheit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind. Somit besteht für ein Feuerwehrmitglied etwa auch dann Schweigepflicht über Erkenntnisse rund um ein Schadensereignis, wenn es auf eine Alarmierung reagiert und sich auf den Weg zum Einsatz gemacht hat.

Der zivile Passant hatte vor laufender Kamera angegeben, er sei „in der Freiwilligen Feuerwehr“ und sei nach dem Sirenenalarm losgefahren. Anschließend schilderte er die Situation vor Ort aus seiner persönlichen Sicht. Die Aufnahmen wurden im Rahmen der Berichterstattung regional und bundesweit ausgestrahlt.

„Unsere Mitglieder kennen ihre Pflichten und geben ein solches Statement nicht ab, sobald sie an einem Einsatz beteiligt sind – allein schon aus Rücksichtnahme auf Hinterbliebene“, sagt Stadtbrandmeister Rainer Schlendermann. Für Auskünfte an die Presse gebe es die Regelung, dass neben dem Stadtbrandmeister der Einsatzleiter, der Pressesprecher oder eine vom Einsatzleiter beauftragte Person Auskünfte geben dürfe.

Martin Dove

Nils Hoyermann


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