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Freiwillige Feuerwehr Melle
Team Öffentlichkeitsarbeit
14.01.2016
14.01.2016

Dem Bürger in Not wird weiterhin gebührenfrei geholfen

MELLE. Der Rat der Stadt Melle hat eine neue Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Melle sowie eine neue Gebührensatzung verabschiedet. Dabei sind die Gebührensätze zwar gestiegen, der Feuerwehreinsatz bei Bränden oder Hilfeleistungen zur Rettung aus Lebensgefahr bleibt wie bisher für die Betroffenen kostenlos.


„Dem Bürger in Not wird natürlich auch weiterhin gebührenfrei geholfen“, sagt Stadtbrandmeister Rainer Schlendermann. Das ist im Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) geregelt. Hier heißt es: „Der Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren und der Kreisfeuerwehren ist bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich.“

Dennoch sind ein Teil der übrigen Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr sowie bestimmte Dienstleistungen gebührenpflichtig. Dazu gehören zum Beispiel Brandsicherheitswachen, Fehlalarme von Brandmeldeanlagen oder Hilfeleistungen durch die Feuerwehr, wenn Menschenleben nicht (oder nicht mehr) in Gefahr sind. Auch im Rahmen der sogenannten Gefährdungshaftung, etwa beim Brand eines Fahrzeugs, werden Gebühren erhoben. Mit diesen Einnahmen werden unter anderem die Ausfallzeiten der Einsatzkräfte bei ihren Arbeitgebern ausgeglichen.

Freiwillige Einsätze und Leistungen werden berechnet

Darüber hinaus beinhaltet die neue Gebührensatzung weitere freiwillige Einsätze und Leistungen, für die ebenfalls Gebühren anfallen. Dazu gehören zum Beispiel die Beseitigung von Ölschäden und umweltgefährdenden Stoffen, das Auspumpen von Kellern oder das Einfangen von Tieren.

Da mit den Gebühren nur die Kosten der gebührenpflichtigen Einsätze und Leistungen abgedeckt sein dürfen und nicht der oben erwähnten unentgeltlichen Aufgaben, hat ein beauftragtes Unternehmen die Bemessung der Gebührensätze gutachterlich begleitet. 

Ebenfalls neue Satzung der Feuerwehr Melle beschlossen

Der Rat der Stadt Melle hat die neue Gebührensatzung in seiner Sitzung am 9. Dezember 2015 beschlossen. In dieser Sitzung wurde darüber hinaus eine neue Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Melle verabschiedet. Diese neue Fassung orientiert sich an einer Mustersatzung, die nach der Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes entstanden war.

Martin Dove

 

Downloads und Links

Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Melle (Stand 10.12.2015)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen (Stand 10.12.2015)

Niedersächsisches Brandschutzgesetz


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